Informationen

Allgemeine Informationen

Schülerinnen und Schüler, die die IGS Kronsberg mit dem Haupt- oder Realschulabschluss verlassen, sind in der Regel noch schulpflichtig, da in Niedersachsen eine 12jährige Schulpflicht besteht (diese endet auch nicht mit dem vollendeten 18. Lebensjahr!). Können Jugendliche keinen Ausbildungsplatz (schulisch oder betrieblich) nachweisen, müssen sie sich an einer berufsbildenden Schule anmelden. Den Anmeldeprozess werden wir von Seiten der Schule begleiten, die Verantwortung obliegt jedoch den Erziehungsberechtigten.

Für alle Jugendlichen, die eine schulische Ausbildung in berufsbildenden Schulen anstreben, geben Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Fachbereiches Schulen der Region Hannover, 30169
Hannover, Hildesheimer Str. 18, Tel. (05 11) 616-2 20 72 sowie die berufsbildenden Schulen Auskunft und stehen während der Geschäftszeiten für eine Beratung zur Verfügung.

Eine umfassende aktuelle Informationsschrift der berufsbildenden Schulen Hannovers und der Region finden sie unter folgendem Link (PDF auf der rechten Seite folgender Homepage): BBS-Broschüre.

Bei weiteren Fragen haben Sie die Möglichkeit, sich an unsere Berufsberater oder an Frau Bilici (Berufsorientierungs- und Ausbildungslotsin) zu wenden. Mit speziellen Fragen wenden Sie sich am besten an die entsprechende BBS.

Alle abgehenden Schüler*innen müssen sich an einer BBS anmelden:

  • Schüler*innen, die eine Ausbildung beginnen werden ggf. vom Ausbildungsbetrieb angemeldet -> bitte genau erfragen! Für unsere schulischen Unterlagen/Ablage benötigen wir den Ausbildungsvertrag.

 

  • Für Schüler*innen, die ein freiwilliges soziales/ökologisches Jahr machen, ist es sinnvoll, den Vertrag mit dem Träger des Freiwilligendienstes der (zuständigen) BBS und uns als abgebende Schule vorzulegen, weil im Falle eines Abbruchs des Freiwilligendienstes sofort wieder eine Schule zu besuchen ist.

 

  • Schüler*innen, die zur Bundeswehr gehen -> Als abgebende Schule benötigen wir eine Bestätigung, dass die Schüler*innen bei der Bundeswehr aufgenommen wurden!

 

  • Schüler*innen, die einmal wiederholt haben, müssen sich ebenfalls an einer BBS anmelden, da sie noch ein Schuljahr schulpflichtig sind. Als abgebende Schule benötigen wir eine Rückmeldung, dass die Schüler*innen an der BBs aufgenommen wurden!

 

  • Alle anderen Abgänger*innen müssen sich auch an einer BBS oder weiterführenden allgemeinbildenden Schule anmelden. Als abgebende Schule benötigen wir eine Rückmeldung, dass die Schüler*innen an der BBS oder weiterführenden allgemeinbildenden Schule aufgenommen wurden!